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Im Netz können Kinder und Jugendliche, neben vielen Möglichkeiten und Chancen durch Social-Media Angebote, auch mit Online-Mobbing konfrontiert werden. Das kann für sie ernst zunehmende Folgen haben, wie zum Beispiel emotionale Belastungen oder auch Selbstwertprobleme. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, gegen Online-Mobbing vorzugehen. Was genau darunter zu verstehen ist und welche ersten Hilfestellungen möglich sind, zeigt dieser Beitrag. Zudem kann auch rechtlich gegen Online-Mobbing vorgegangen werden.

Mögliche rechtliche Schritte gegen Online-Mobbing

Online-Mobbing ist per se kein Strafbestand. Jedoch können mit dieser Art von Mobbing andere Straftatbestände verbunden sein. Dazu zählen u.a. Beleidigungen (z.B. das Versenden von bösartigen, gemeinen Nachrichten), Bedrohung (direkte oder indirekte Ankündigung relaer, physischer, psychischer oder sozialer Gewalt) oder auch üble Nachrede. Unter übler Nachrede ist das Behaupten oder Verbreiten von nicht als wahr ersichtlichen Tatsachen über eine Person, welche den- oder dieselbe*n verächtlich machen, zu verstehen.

Um einfache rechtliche Schritte einleiten zu können, ist es wichtig, Beweise für Online-Mobbing zu sichern. Dies können beispielsweise Screenshots von Mobbing-Äußerungen sein. Zusätzlich können über Service-Anbieter Online-Mobbing-Fälle gemeldet werden, welche gegebenenfalls gesperrt werden. Wie Mobbingfälle auf verschiedenen Plattformen gemeldet werden können, erklärt klicksafe.de.

Wenn Kinder oder Jugendliche im Internet, unter den oben genannten Strafbeständen, „beleidigt“ werden, haben sie die Möglichkeit, im Sinne des Strafrechts, Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Möglich ist dies auch über einen Rechtsanwalt. Begleitet und auch geleitet werden sollten sie dabei immer, wenn möglich, von den Eltern. Das Stellen einer Strafanzeige bewirkt häufig eine Sanktion der Mobbenden. Dies ist hilfreich, da Mobbende im Internet häufig anonym agieren und die Polizei sowie Staatsanwaltschaft diese gegebenenfalls ermitteln können. Um eine zukünftige Unterlassung oder Schadensersatz zu bewirken, ist es nötig, auf das Zivilrecht zurückzugreifen.

Im Sinne des Zivilrechts stellt Online-Mobbing eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person dar. Darunter fällt beispielsweise eine beleidigende Äußerung im Internet, das Veröffentlichen von unangenehmen Fotos und Videos sowie das Erstellen von Fake-Profilen. Bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder auch des Rechts am eigenen Bild können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den*die Mobbende*n gestellt werden.

Tipps und Hinweise

Eine Alternative zum rechtlichen Vorgehen kann der No Blame Approach-Ansatz sein, welcher als Interventionsansatz, um Mobbing zu stoppen, zu betrachten ist. Dabei wird auf Schuldzuweisungen und Strafen verzichtet. Vielmehr werden die an dem Mobbing beteiligten Personen mit in den Gruppenprozess einbezogen, der sie in die Verantwortung für die Behebung des Problems stellt.

Sollte jedoch kein anderer Weg, z.B. über Beratungs- und Hilfsangebote, ergeben bzw. nicht ausreichend deeskalierend wirken, so ist das Einleiten von rechtlichen Schritten eine weitere Option, die wohlüberlegt erfolgen sollte. Bei einer massiven Bedrohung ist es ratsam umgehend die Polizei einzuschalten. Um einschätzen zu können, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten oder eher nicht, können Präventionsbeamte der Polizei mit einbezogen werden. Eine Karte mit bundesweiten Beratungsstellen findet sich hier. Eine Anzeige bei der Polizei sollte in erster Linie dem*der Betroffenen oder den Eltern vorbehalten sein. Möglich wäre zudem eine vorherige anwaltliche Beratung. Das Bündnis gegen Cybermobbing bietet ebenfalls einen ersten Rat beim Umgang mit Online-Mobbing an. Wichtig ist immer den Kindern und Jugendlichen als Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen und gemeinsam über ein geeignetes Vorgehen zu sprechen.

Erstellt am 19.11.2020