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Kinder und Jugendliche sind häufig gerne im Netz aktiv, tauschen sich per Chat-Nachrichten untereinander aus, teilen Bilder und Videos auf Social-Media-Plattformen oder schließen online neue Freundschaften. Neben positiven Erlebnissen kann es bei der Nutzung von Social Media auch zu Herausforderungen kommen. Eine davon ist das sogenannte Cyberstalking – eine Form von digitaler Gewalt.

Was ist Cyberstalking?

Im Zusammenhang mit Cyberstalking wird auch von „Digital Stalking“ oder „Onlinestalking“ gesprochen. Der Begriff „Stalking“ kann als „anschleichen“ übersetzt werden. Unter Cyberstalking ist somit das Nachstellen, Verfolgen und Überwachen einer Person mithilfe von digitalen/elektronischen Medien zu verstehen. Das Phänomen tritt vor allem im Zusammenhang mit aktuellen oder ehemaligen Paarbeziehungen auf; außerdem kann die Belästigung Minderjähriger im Netz als Cyberstalking bezeichnet werden, wenn wiederholt sexuelle Belästigungen und Bedrohungen stattfinden.

Cyberstalking äußert sich beispielsweise durch das Verschicken zahlreicher E-Mails und Nachrichten am Tag und/oder dem Posten von privaten und beleidigenden Videos und Fotos über eine andere Person in sozialen Netzwerken. Zusätzlich kommt es zu Überwachungen der Tätigkeiten einer anderen Person am Smartphone sowie ihres Standortes. Es kann sein, dass dabei Chatverläufe mitgelesen oder Suchverläufe im Internet verfolgt werden. Zudem kommt es im Fall von Cyberstalking nicht selten zu Bedrohungen und Beleidigungen. Auch Familienmitglieder und Freund*innen können derartige Nachrichten erhalten. Dabei wird häufig auch von der Terrorisierung einer Person gesprochen. Ebenfalls kann Cyberstalking das ungefragte Bestellen von Waren auf die Adresse und Rechnung der betreffenden Person umfassen.

Die Person, die Cyberstalking ausführt, hat häufig das Ziel, die andere Person unter massiven Druck zu setzen und ihr (zum Beispiel aus Rache) zu schaden. Es soll Kontrolle über andere erlangt, sie bloßgestellt und ihnen Angst gemacht werden.

Wie wird Cyberstalking ausgeführt?

Personen, die Cyberstalking betreiben, bedienen sich vorrangig an öffentlichen Informationen über eine Person, die im Internet frei zugänglich sind. Darunter fallen beispielsweise solche Informationen und Daten, die auf Social-Media-Plattformen mit anderen geteilt werden. Daneben können auch Programme genutzt werden, sogenannte Stalkerware, die das Smartphone anderer ausspionieren und darüber Informationen sammeln können. Teilweise werden auch Apps, die eigentlich für das Auffinden des Smartphones bei Verlust gedacht sind, missbräuchlich für Spionagezwecke genutzt. Die Programme bzw. Apps werden unbemerkt auf dem Gerät einer anderen Person installiert und sind für diese nicht sichtbar. Dadurch können unter anderem Chat-Nachrichten oder der Standort der „überwachten“ Person auf das Gerät der ausführenden Person übermittelt werden.

Mögliche Schutzmaßnahmen

Wer Cyberstalking erfährt, kann die jeweiligen Personen auf den jeweiligen Social-Media-Plattformen melden und blockieren. Außerdem gibt es Organisationen, die sich ausführlich mit Themen wie Cyberstalking befassen und die im konkreten Fall weiterhelfen können. Diese können jederzeit kontaktiert werden. Dazu zählen beispielsweise HateAid, Stop-Stalking, weißer Ring oder Juuuport (Hier helfen Jugendliche anderen Jugendlichen). Das Nachstellen (Stalking) von Personen ist sowohl online als auch offline eine Straftat und kann mit Geldstrafen oder Gefängnisaufenthalten geahndet werden. Wer von Cyberstalking betroffen ist, kann sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.

Um sich selbst vorbeugend vor Cyberstalking zu schützen und diesem entgegenzuwirken, können sowohl technische als auch persönliche und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. In erster Linie ist ein verantwortungsvoller Umgang mit persönlichen Informationen im Netz bedeutsam. Demnach sollten im Netz keine personenbezogenen und sensiblen Daten veröffentlich werden. Auch sollten die veröffentlichten Inhalte stets kritisch reflektiert werden.

Zudem kann vor allem in sozialen Netzwerken die Sichtbarkeit für Inhalte eingeschränkt werden. Besonders für Kinder und Jugendliche ist es empfehlenswert, Inhalte stets nur mit den eigenen Freund*innen zu teilen und die eigene Freund*innenliste im Blick zu haben, sodass sich keine fremden Personen in der Kontaktliste befinden. Dementsprechend sollten keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen angenommen werden. Zudem sollten Passwörter und PINs stets geheim gehalten und nicht mit unbefugten Dritten geteilt werden. Wenn möglich, sollten im Falle von Cyberstalking stets Beweise in Form von Screenshots gesichert werden.

Wichtig zu beachten ist, dass das Vornehmen solcher Schutzmaßnahmen nicht vollkommen vor digitaler Gewalt in Form von Cyberstalking schützen.

Tipps und Hinweise

Cyberstalking kann für Betroffene sehr belastend sein und die psychische und physische Gesundheit beeinträchtigen. Dementsprechend ist es bedeutsam, dass pädagogische Fachkräfte und Eltern stets als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen und die Sorgen sowie Bedenken der Kinder und Jugendlichen ernst nehmen.

Für Eltern empfiehlt es sich, mit Kindern und Jugendlichen in ein Gespräch zu kommen über mögliche Herausforderungen im Umgang mit persönlichen Daten und dem Anmelden bei sozialen Netzwerken. So können Anmeldevorgänge gemeinsam vorgenommen und Sicherheitseinstellungen aktiviert werden. Dabei sollte ein stetiger Austausch über die Gründe der einzelnen Einstellungen bestehen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Medien gefördert werden. Dazu gehört unter anderem die sichere Erstellung von Passwörtern. Mehr Informationen dazu finden sich hier. Ebenso sollten Kinder und Jugendliche mit den oben angeführten Beratungsstellen vertraut gemacht werden, sodass ihnen im Notfall schnell geholfen werden kann.

Erstellt am 04.11.2022