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Beleidigende und menschenverachtende Kommentare, abwertende Bilder, Aufrufe zur Gewalt gegen bestimmte Gruppen von Personen – diese und weitere hassschürende Inhalte im Netz lassen sich unter dem Begriff Hate Speech (deutsch: Hassrede) zusammenfassen. Darunter versteht man Diskriminierung in Sozialen Netzwerken und auf anderen Plattformen im Internet gegen Personengruppen, die auch im realen Leben immer wieder Opfer von Ausgrenzung und Anfeindungen werden – zum Beispiel aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihres Körpers, ihres Geschlechts oder ihrer Sexualität. Durch Hate Speech entsteht ein feindliches Klima, das auch Gewalttaten im realen Leben auslösen kann, wie die Broschüre „Hate Speech – Hass im Netz – Informationen für Fachkräfte und Eltern“ der Landesanstalt für Medien NRW und der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW (AJS) aufklärt.

Hater*innen und Trolle

Darin werden typische Muster von Hate Speech aufgezeigt: Zum Beispiel eine plakative Bildsprache, die bewusste Verbreitung uninformierter oder falscher Aussagen, die Tarnung als Humor oder Ironie sowie das Bedienen von Stereotypen durch bestimmte Begriffe wie „Asylantenflut“. Sogenannte Hater*innen, also diejenigen, die Hate Speech im Netz betreiben, bedienen zudem häufig eine Wir/Die-Rhetorik, beispielsweise in Aussagen wie „Die bedrohen unsere Frauen“.

Solche verallgemeinernden und hetzerischen Inhalte basieren auf realen Diskriminierungsstrukturen, die sich jedoch durch das Internet noch verstärken können. Es gibt kein direktes Gegenüber, dem es in die Augen zu schauen gilt und das vielleicht heftig widersprechen könnte. Viele unterschätzen zudem die Möglichkeit, strafrechtlich für Hate Speech im Internet belangt zu werden. Kommentare lassen sich hier schnell, einfach und wenn gewünscht anonym abgeben. Minderheiten können mit ihren Meinungen durch die Omnipräsenz im Netz wie eine viel größere, breitere Gruppe wirken, die sich dann gerne als Sprachrohr der unterdrückten oder schweigenden Mehrheit inszeniert. Zu diesem Zweck werden sogar eigens Leute engagiert und bezahlt, die gezielt Kommunikation stören und bestimmte Ideologien propagieren – die sogenannten Trolle.

Tipps und Hinweise

Trolle und Hater*innen verstecken sich bei ihren Hassreden häufig hinter dem Argument der Meinungsfreiheit. Diese hat allerdings Grenzen und darf von Gesetzes wegen beispielsweise nicht missbraucht werden, um herabwürdigende Schmähkritik zu äußern, Persönlichkeitsrechte zu verletzen oder die Würde des Menschen anzutasten. Betroffene können in solchen und weiteren Fällen rechtlich gegen Hater*innen und Trolle vorgehen. Diese können unter Umständen beispielsweise wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung oder übler Nachrede belangt werden.

Eltern und pädagogische Fachkräfte sollten Kinder und Jugendliche dafür sensibilisieren, was hinter hasserfüllten Botschaften im Netz steckt und was sie dagegen tun können. Hetz-Kommentare und Co. sollten zunächst den Betreibenden der Seite gemeldet werden, sodass sie gelöscht werden. Unter Umständen sind, wie oben erwähnt, auch rechtliche Schritte angemessen. Heranwachsende sollten ermutigt werden, sich einzumischen, auch wenn sie nicht direkt selbst betroffen sind. Die sogenannte Counter-Speech, also Gegenrede, ist ein Akt der Zivilcourage und signalisiert Betroffenen, dass sie nicht alleine sind. Auf der Website no-hate-speech.de finden sich zahlreiche, bei Heranwachsenden sehr beliebte Memes, Gifs, Videos und Sprüche, die dabei helfen, Hatern und Trollen zu widersprechen und zu einer offenen Netzkultur beizutragen. Allerdings müssen sich Jugendliche, die gegen Hate Speech argumentieren, auch bewusst sein, dass sie damit häufig selbst zur Zielscheibe werden. Viele weitere Informationen und Tipps finden sich auch auf klicksafe.de.

Erstellt am 27.05.2019