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Das Internet bietet vielfältige Möglichkeiten mit anderen Menschen zu kommunizieren, seine eigene Meinung kundzutun, Kommentare zu hinterlassen oder Feedback zu geben. Die Meinung von anderen ist vor allem für Kinder und Jugendliche wichtig. Besonders in Bezug auf die Persönlichkeit oder dem äußeren Erscheinungsbild sind junge Menschen auf der Suche nach positiven Rückmeldungen von Gleichaltrigen. Dieses Phänomen nennen Forscher auch „Social Support“ (soziale Unterstützung). Die Rückmeldungen in Form von Komplimenten können sich positiv auf das Selbstwertgefühl und das allgemeine Wohlbefinden auswirken. Mittlerweile wird der „Social Support“ nicht mehr nur durch Freunde und Familie vermittelt, sondern auch durch das Internet und Social Media.

Tellonym hat sich auf dieses Phänomen konzentriert und eine App geschaffen, die die emotionale Unterstützung fördern soll. Durch die App können Freunde, aber auch fremde Personen aufgefordert werden, Feedback zu geben.

Was ist Tellonym?

Tellonym setzt sich aus den Begriffen „tell“ (sagen) und „anonym“ zusammen. Auf der Plattform können Nutzer*innen anonymes Feedback zu einer Person geben oder selbst Feedback erhalten. Bei der Anmeldung wird den User*innen ein Link zu ihrem Profil mitgeteilt, den sie an ihre Freunde weiterleiten können. Auf ihrer persönlichen Seite können Freunde, aber auch fremde Personen, die den Link haben, Fragen oder Nachrichten hinterlassen. Die Nachrichten, auch „Tells“ genannt, werden allerdings erst sichtbar, wenn die Nutzer*innen die Kommentare beantworten. Dadurch werden sie also freigeschaltet. Um Nachrichten zu hinterlassen ist eine Registrierung bei Tellonym nicht nötig. Diejenigen, die den personalisierten Link zum Profil des Users haben, können dort ganz einfach und komplett anonym ihre Kommentare hinterlassen.

Plattform für Hate Speech und Cybermobbing

Trotz des positiven Aspekts der sozialen Unterstützung, bietet die Plattform auch einen Rahmen für Hate Speech, Mobbing oder sexuelle Belästigung. Denn nicht nur Freunde, sondern auch fremde Personen, die über den Profillink verfügen, können Bemerkungen und Kommentare hinterlassen. Durch die Anonymität fällt die Hemmschwelle, was einige Menschen dazu verleitet, beleidigende oder belästigende Bemerkungen zu hinterlassen. Auch wenn die Kommentare erst durch eine Beantwortung für die Öffentlichkeit sichtbar werden, können sie für den Empfänger oder die Empfängerin sehr verletzend sein.

Um sich vor wiederholten Anfeindungen oder verletzenden Inhalten zu schützen, können Nutzer*innen sich an die Betreiber wenden und diese auffordern, die IP-Adresse der „Täter*innen“ zu sperren. Diese nimmt den Verfassenden von Anfeindungen die Möglichkeit, weitere Nachrichten auf Tellonym zu verfassen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die IP-Adresse nicht verschleiert ist.

Tipps und Hinweise

Leider ist Cybermobbing heutzutage ein weit verbreitetes Problem, das nicht unterschätzt werden sollte. Auch bei Tellonym sind Nutzende nicht vor Angriffen gewahrt: Laut eigenen Angaben erreichen die Betreiber täglich an die 200 Nachrichten, die unangebrachte Inhalte melden. Mobbing und Hate Speech können sich negativ auf das Selbstwertgefühl auswirken, weshalb vor allem jüngere Kinder die App nicht unbeaufsichtigt nutzen sollten.

Kinder und Jugendliche sollten außerdem darauf hingewiesen werden, ihren personalisierten Link nur an ihre Freunde und nahestehende Personen zu schicken. Fremden Menschen fällt es meist leichter, unangemessene Bemerkungen zu hinterlassen, da sie die Personen nicht persönlich kennen.

Gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sollten zudem die Sicherheitseinstellungen durchgegangen werden. Es ist ratsam, eine Verknüpfung der App mit den eigenen Kontakten zu unterbinden, da sonst die persönlichen Daten weitergeleitet werden. Außerdem sollte der Nachrichtenempfang nur von registrierten Nutzer*innen erlaubt werden. Zudem können bei Tellonym 10 Wörter angegeben werden, die von der App gefiltert werden sollen. Enthalten Nachrichten die angegeben Wörter, werden sie vor den User*innen verborgen. So kann zumindest in geringem Maße eine Konfrontation mit unangebrachten Bemerkungen vermieden werden.

Erstellt am 01.04.2019