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Der Messenger-Dienst WhatsApp hat seine Datenschutz-Bestimmungen geändert. Es geht dabei vor allem um den Nachrichtenaustausch zwischen Unternehmen und ihren Kund*innen. Was für Unternehmen ein Vorteil sein mag, sorgt bei Nutzer*innen zunehmend für Kritik.

Was genau ändert sich mit den neuen Bestimmungen?

Seit dem 15. Mai 2021 setzt WhatsApp seine neuen Datenschutzbestimmungen um. Diese sollen als Grundlage für die Kommunikation zwischen Nutzer*innen und Unternehmen dienen. Das Ziel der neuen Datenschutzbestimmungen ist es, mit dem Dienst Geld zu verdienen, denn Unternehmen sollen für ein professionelles Angebot Gebühren zahlen. Dabei kommt es zu Änderungen in den Nutzungsbedingungen und den Datenschutzrichtlinien, bei denen es um den Nachrichtenaustausch auf WhatsApp zwischen (Facebook-)Unternehmen und ihren Kund*innen geht. Bestimmte Daten, wie beispielsweise Informationen zur Account-Registrierung (u.a. Telefonnummer) oder auch Transaktionsdaten, werden mit der Zustimmung zu den Änderungen weitergegeben. Dadurch soll quasi ein erweitertes Shopping-Erlebnis auf WhatsApp ermöglicht werden. Dazu zählen unter anderem ein Kundenservice über WhatsApp, der direkte Einkauf eines Produkts oder auch das Verschicken von Informationen über Bestellvorgänge. Damit das Ganze so schnell und einfach wie möglich funktioniert, soll Facebook die Kommunikation übernehmen und benötigt dafür die entsprechenden Daten von WhatsApp, die Nutzer*innen mit ihrer Zustimmung weitergeben. So können Unternehmen Hosting-Dienste von Facebook nutzen, um WhatsApp-Chats mit ihren Kund*innen zu verwalten, Fragen zu beantworten oder ähnliches.

Bei Nicht-Zustimmung zu den Änderungen hieß es zuerst, dass WhatsApp die Funktionalität des Dienstes nach und nach einschränken würde. Diese Schritte wurden jedoch widerrufen. Es heißt nun, dass es derzeit keine Bestrebungen gibt, die Funktionsweise von WhatsApp für diejenigen einzuschränken, die den Änderungen nicht zu stimmen. Regelmäßige Erinnerungen der Nutzer*innen an das Update und die fehlende Zustimmung sollen aber weiterhin vorgenommen werden.

Was ist zu beachten?

Trotz Widerrufung der Einschränkung der Funktionalität von Seiten WhatsApps bei einer Nicht-Zustimmung kam und kommt es auch weiterhin zu Kritik. Viele Nutzer*innen entschieden sich einen anderen Dienst zum Austausch mit Familie und Freund*innen zu suchen. Datenschützer*innen betonen, dass die Bestimmungen an einigen Stellen unklar formuliert seien und WhatsApp vermehrt auf Links verweise, die nähere Informationen zur Datenverarbeitung geben sollen. Zudem ist es wichtig hervorzuheben, dass Unternehmen, die im Rahmen der Änderungen mit WhatsApp bzw. Facebook zusammenarbeiten werden, einen Teil der Nutzer*innen-Daten bekommen könnten. Darüber sollten sich Nutzer*innen im Klaren sein.

WhatsApp betonte im Zuge der vielen Kritik, dass die Änderung der Bestimmungen keine erweiterte Datenweitergabe an Facebook erlaube. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung soll weiterhin bestehen bleiben, wodurch weder WhatsApp noch Facebook Nachrichten und Anrufe lesen bzw. abhören können. Eine solche Verschlüsselung wird es voraussichtlich aber nicht unbedingt bei der Kommunikation mit Unternehmen geben. Dahingehend möchte WhatsApp Chats mit Unternehmen, die Hosting-Dienste von Facebook nutzen, deutlich kennzeichnen.

Letztendlich geht es bei den Änderungen weniger um die private Kommunikation mit Freund*innen und Familie auf WhatsApp, sondern eher um die Kommunikation mit Unternehmen. Die Änderungen beziehen sich zurzeit auf optionale Unternehmensfunktionen auf WhatsApp. Außerdem sind Nutzer*innen aus Europa durch die DSGVO nicht besonders stark von den Änderungen betroffen. Trotzdem ist es mit Vorsicht zu sehen, dass was Nutzer*innen privat schreiben zwar verschlüsselt ist, WhatsApp aber bei Zustimmung zu den neuen Bestimmungen trotzdem personenbezogene Daten an Facebook-Unternehmen und -Dienstleiter weitergeben könnte. Dazu zählen zum Beispiel Kontakte aus dem Adressbuch, Standortinformationen oder das genutzte Mobilfunknetz. Dies gilt zwar nur für den Chat mit offiziellen Geschäftspartner*innen, wer damit gemeint ist wird jedoch nicht klar definiert. Hier ist der intransparente Datenschutz von WhatsApp kritisch zu sehen.

Tipps und Hinweise

Um möglichst wenig Daten von sich selbst preiszugeben, ist es von Vorteil immer ein Pseudonym statt den richtigen Namen anzugeben, auf ein Profilbild zu verzichten und/oder keinen Standort oder Statusmeldung zu teilen. So können die eigenen Daten im Netz verringert werden. Auch sollten innerhalb von Chats keine sensiblen Informationen, wie beispielsweise Bankdaten kommuniziert werden. Zudem wäre ein Umstieg auf andere datensichere Messenger-Dienste denkbar. Eine Auflistung alternativer Messenger findet sich hier. Wenn der komplette Umstieg auf einen anderen Dienst schwer fällt, ist es möglich neben WhatsApp noch ein oder zwei datensparsamere Dienste zu nutzen. So kann immer noch der Kontakt mit allen Freund*innen und der Familie gehalten werden und trotzdem werden weniger Daten an WhatsApp weitergegeben.

Erstellt am 01.09.2023