Navigation überspringen

Im Netz werden rund um die Uhr Informationen, Bilder, Videos und vieles mehr online gestellt und geteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind tagtäglich auf Webseiten, in Social Media Angeboten, Apps oder Games unterwegs. Dabei stoßen sie auf so manche Inhalte – doch nicht alles ist für Minderjährige geeignet. Problematisches wie gewaltverherrlichende Bilder, verstörende Kettenmails oder sexualisierte Videos können junge Nutzer*innen erschrecken oder gar in ihrer Entwicklung gefährden. Doch was gibt es im Internet für Regeln und Maßnahmen, um Heranwachsende zu schützen?

Gesetzliche Regelungen

Genau wie bei Alkohol, Tabak oder Kinofilmen greift auch im Internet das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) – vorausgesetzt, es handelt sich um deutsche Online-Angebote, die auf deutschen Servern gespeichert sind. Genauer geregelt ist der Jugendschutz seit 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Er soll Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Pornographie, Gewaltdarstellungen und Extremismus schützen. Die Aufsicht darüber obliegt der Kommission für Jugendmedienschutz der Länder (KJM). Die Landesmedienanstalten sind beauftragt, Betreiber*innen deutscher Internetseiten bezüglich der Einhaltung des Jugendmedienschutzes zu kontrollieren. So sind Online-Anbieter*innen dazu verpflichtet, jugendgefährdende Inhalte für Minderjährige, beispielsweise durch ein Altersverifikationssystem, unzugänglich zu machen oder zu entfernen.

Alterskennzeichnungen

Anders als etwa bei Datenträgern wie DVDs, gibt es im Netz keine Pflicht zur Alterskennzeichnung. Verwenden User*innen Jugendschutzprogramme, so sind sie jedoch darauf angewiesen, dass Webseiten mit einer technischen Alterskennzeichnung hinterlegt sind. Genau wie bei herkömmlichen Medien können Betreiber*innen ihre Seiten ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren freigeben. Die Altersangaben sind für Internetnutzer*innen visuell nicht sichtbar, greifen aber bei der Verwendung von Jugendschutzprogrammen, indem sie gegebenenfalls herausgefiltert und für Minderjährige nicht angezeigt werden.
Anders sieht es im Bereich Spiele und Apps aus. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vergibt die gängigen Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps von Nintendo, Microsoft, der Xbox, dem Google Play Store und dem Oculus Store. Die Vergabe geschieht im Rahmen des internationalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition).
Die USK-Kennzeichnungen geben jedoch lediglich Aufschluss über eine altersgerechte Eignung der Inhalte und deckt damit nur jugendschutzrelevante Gesichtspunkte wie Gewalt und Pornographie ab. Hinweise auf andere problematische Aspekte wie In-App-Käufe, Datenweitergabe oder ungesicherte Chats geben die USK-Siegel nicht und können gerade bei Apps und Online-Spielen weitere Risiken für Kinder und Jugendliche darstellen.

Technische Hilfen

Um den Schutz vor problematischen Inhalten zu erhöhen, können sich Eltern einer Reihe technischer Hilfen bedienen.
Sinnvoll bei der Nutzung von Laptops und PCs ist es, den Kindern ein eigenes Benutzerkonto einzurichten, das nur die Verwendung bestimmter Programme und Funktionen erlaubt. Für Browser empfiehlt es sich, kindgerechte Startseiten wie www.meine-startseite.de wählen und Kinder-Suchmaschinen wie fragFINN.de oder Blinde Kuh Google und Co vorzuziehen. Kindermailserver wie www.grundschulpost.de schützen junge User*innen vor unangemessenen Spam-Mails und können nur mithilfe von Erwachsenen eingerichtet werden. Filtersoftware, z.B. JusProg von Jugendschutzprogramm.de wird auf dem Rechner installiert und filtert beim Surfen nicht altersgerechte Inhalte wie Gewaltdarstellungen oder Erotik heraus. Bei Smartphones jedes Betriebssystems lässt sich in den Einstellungen oder mittels Kinderschutz-Apps eine Kindersicherung für Kinder bis 12 Jahren aktivieren. So können beispielsweise bestimmte Funktionen des Geräts oder bestimmte Apps eingeschränkt werden.

Geprüfte Kinderseiten

Den besten Schutz für Surfanfänger*innen bieten von medienpädagogischen Fachkräften redaktionell betreute Kinderseiten wie internet-abc oder Seitenstark. Sie geben Infos und Tipps rund um das Thema Internet und verlinken ausschließlich auf für Kinder empfohlene Seiten. Einsteiger*innen in sozialen Medien bewegen sich in der Fotocommunity für Kinder Knipsclub in einem sicheren Raum, um den Umgang mit Urheberrecht, Privatsphäre und Co zu lernen. Wer interessiert an Games ist findet auf Spielaffe.de eine Vielzahl von kindgerechten Online-Spielen. Weitere Kinderseiten sind bei Klick-Tipps.net aufgeführt.

Tipps und Hinweise

Auch im Internet gelten Regeln und Gesetze. Der deutsche Jugendmedienschutz gilt weltweit als vorbildhaft und ist ein wichtiger Schritt hin zum sicheren Surfen für Minderjährige. Doch die Grenzen des Internets gehen weit über Deutschland hinaus, eine hundertprozentige Sicherheit bei Online-Angeboten besteht deshalb nicht. So Bedarf es technischer und pädagogischer Hilfen, um Kinder und Jugendliche in einer sicheren Umgebung auf dem Weg zu medienkompetenten Nutzer*innen zu unterstützen und zu begleiten.

Erstellt am 26.02.2018