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Durch die Digitalisierung hat sich die Grenze zwischen öffentlich und privat verschoben. Für viele Menschen ist ein Alltag ohne moderne Technologie nur noch schwer vorstellbar. Das Smartphone ist ein ständiger Begleiter, um von überall auf das Internet und seine Möglichkeiten zugreifen zu können. Bei der Nutzung von digitalen Geräten entstehen permanent Daten darüber, wo sich jemand gerade befindet, wonach gesucht wird und mit wem jemand in Kontakt steht. Die Möglichkeit, ganz unkompliziert eigene Inhalte online zu veröffentlichen führt zusätzlich dazu, dass auch immer mehr private Informationen über Personen im Netz zu finden sind. So wird das Verhalten der Menschen auch durch die Möglichkeiten der automatisierten Analyse der Daten (siehe hierzu auch Algorithmen) immer transparenter. Besonders Jugendliche verlagern ihr Privatleben in die Öffentlichkeit. Sie legen Profile in Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram an, stellen Fotos von sich und ihren Freunden online und geben personenbezogene Daten preis. Wenn personenbezogene Daten allerdings für andere Zwecke missbraucht werden, kann diese Offenheit problematisch werden. Um die Privatsphäre zu schützen, gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten gehört auch das in den 80er-Jahren vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht besagt, dass jede*r Einzelne über seine persönlichen Daten bestimmen darf. Darunter fallen personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse oder Handynummer. Wenn diese Daten ohne das Wissen oder die Erlaubnis der betroffenen Person weitergegeben werden, ist die Handlungsfreiheit verletzt. Die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe dieser Daten darf also nur unter der Zustimmung der jeweiligen Person erfolgen.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Kinder und Jugendliche

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt aber nicht nur für Erwachsene. Kinder und Jugendliche haben ebenfalls dieses Recht.
Schon im frühen Alter werden Daten von Kindern erfasst, sei es bei der Anmeldung im Sportverein oder wenn sie in den Kindergarten oder in die Schule gehen. Kleinkinder haben allerdings noch nicht das Gespür für das Thema Datenschutz, weshalb die Sorgerechtsberechtigten die Entscheidungen treffen, welche Daten registriert werden dürfen.

Nichtsdestotrotz sollten Kinder und Jugendliche grundsätzlich aber selbst bestimmen dürfen, welche Daten von ihnen erhoben und verbreitet werden dürfen. Auch bei Minderjährigen gelten deshalb die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes. Dazu zählt, dass nur die Daten erhoben werden dürfen, die für den bestimmten Zweck erforderlich sind. Um Daten von Kindern und Jugendlichen zu erheben, wird außerdem eine Einwilligung eines Erziehungsberechtigten benötigt.

Sobald Kinder älter werden, nimmt auch die Einsichtsfähigkeit und somit das Mitspracherecht zu. Eltern sollten deshalb ihre Kinder in Entscheidungen mit einbeziehen. So können sie ein Gespür für den Datenschutz entwickeln.
Für Kinder und Jugendliche ist der frühe Umgang mit Smartphones und Computern selbstverständlich. Daher ist es besonders wichtig, dass sie von Anfang an lernen, mit ihren Daten bedacht umzugehen. Dadurch können sie schon frühzeitig ein Bewusstsein für einen reflektierten Umgang mit ihre Daten entwickeln und sind in der Lage, informierte Entscheidungen zu treffen.

Erstellt am 18.07.2018