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Bei Veranstaltungen oder Projekten werden häufig Foto- oder Videoaufnahmen gemacht. Im Anschluss werden die entstandenen Aufnahmen gerne auf Webseiten, Flyern oder in der Zeitung veröffentlicht. Bevor Personenabbildungen oder personenbezogene Daten publiziert werden dürfen, muss im Vorfeld eine Genehmigung der betroffenen Personen eingeholt werden. Durch das in Deutschland geltende Recht am eigenen Bild sind Personen so vor einer ungewollten Veröffentlichung von Fotos, Videos oder anderen Werken geschützt. Wird dieses Recht missachtet, kann es zu Schadensersatzforderungen kommen. Minderjährige sind durch die Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt. Bei der Veröffentlichung von Kinderfotos oder Daten von Minderjährigen wird deshalb vorab eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten benötigt.

Minderjährige benötigen die Einwilligung ihrer Eltern

Bei minderjährigen Kindern unter 12 Jahren entscheiden die Sorgerechtsberechtigten, welche Daten und Fotos wo veröffentlicht werden dürfen. Sie unterschreiben auch die Einwilligungserklärung. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sollten die Erklärung gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten unterschreiben. Da in diesem Alter der persönliche Entwicklungsstand eine wichtige Rolle spielt, sollten sie mitbestimmen dürfen. Damit die betroffene Person und deren Erziehungsberechtigte genau wissen, wofür die Fotos und Daten verwendet werden, sollte eine Einverständniserklärung verständlich und transparent sein.

Was sollte eine Einverständniserklärung beinhalten? 

Damit es zu keinem Missverständnis kommt, ist es wichtig, dass eine Einverständniserklärung Informationen darüber enthält, in welchen Medien die Fotos und Daten veröffentlicht werden. Außerdem sollte klar sein, für welchen Zweck sie genutzt werden. Dies bedeutet, dass deutlich werden muss, ob ein Foto zum Beispiel auf einem Flyer oder auf einer Webseite veröffentlich wird. Ein weiterer Aspekt, den eine Einverständniserklärung beinhalten sollte, ist das Motiv. Für die Betroffenen ist es wichtig, zu wissen, was genau fotografiert wird. Es sollte ebenfalls einen Hinweis geben, dass die Einwilligung auch verweigert werden kann.

Das Recht am eigenen Bild: Ausnahmen

Das Recht am eigenen Bild gehört zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen. Grundsätzlich dürfen Fotos von Personen nur dann verbreitet werden, wenn diese vorher ihre Zustimmung gegeben haben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wird jemand zufällig in einer Menge oder an einem öffentlichen Ort fotografiert, muss keine Einwilligung eingeholt werden.

Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen gibt es hier:

Erstellt am 17.08.2018