Drehgenehmigungen
Wer Dreharbeiten durchführen möchte, braucht in den meisten Fällen auch eine Drehgenehmigung. Also eine Erlaubnis, dass an einem bestimmten Ort Film- oder Fernsehaufnahmen gemacht werden dürfen. Für Videoaufnahmen an öffentlichen Plätzen und Gebäuden muss keine Genehmigung eingeholt werden. Voraussetzung ist aber, dass sie im öffentlichen Raum stehen, also für jede und jeden zugänglich sind und sich nicht in privater Nutzung befinden. Nicht erlaubt ist bei öffentlichen Gebäuden, in den Innenbereich (z. B. durch ein Fenster oder durch eine Tür) zu filmen. Für Aufnahmen in einem öffentlichen Gebäude wird also grundsätzlich eine Drehgenehmigung benötigt. Auch wer ein fremdes Grundstück betreten muss, um ein Gebäude zu filmen, muss zunächst den Eigentümer um Erlaubnis bitten.
Selbst wenn die Aufnahmen später nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden, muss eine Drehgenehmigung eingeholt werden. Ausnahme: Werden Dreharbeiten zum Beispiel nur mit einer Handkamera durchgeführt, kann von einer Erlaubnis abgesehen werden. Aber auch hier gibt es wieder eine Einschränkung. Durch die Filmaufnahmen dürfen keine Behinderungen oder Störungen verursacht werden
Wer stellt eine Drehgenehmigung aus?
Je nach Kommune variiert die Zuständigkeit für die Aushändigung von Drehgenehmigungen. Außerdem ist die Erteilung abhängig davon, an welchem Ort gedreht wird. Generell stellt das Ordnungsamt der Gemeinde eine Drehgenehmigung aus. Bei Dreharbeiten auf Privatflächen reicht die Zustimmung der Eigentümer_innen. Je nach Verwendungszweck muss bei Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden von außen ebenfalls eine Genehmigung von den Eigentümer_innen eingeholt werden. Wer bei Sonderveranstaltungen wie Weihnachtsmärkten oder Stadtfesten Videos aufnehmen möchte, muss außerdem die Veranstalter um Erlaubnis fragen. In der Drehgenehmigung ist dann genau aufgeführt, an welchen Orten und zu welcher Zeit gedreht werden darf. Für eine solche Genehmigung kann in einigen Fällen auch eine Gebühr anfallen.
Der Antrag für eine Drehgenehmigung sollte je nach Aufwand frühzeitig eingereicht werden. Um sicher zu gehen, dass die Erlaubnis vor Drehbeginn ausgehändigt wird, sollte der Antrag mindesten zwei Wochen vorher gestellt werden. Vorgefertigte Anträge sind in der Regel online zu finden.
Recht am eigenen Bild und Urheberrecht beachten
Auch wenn eine Drehgenehmigung erteilt wurde, müssen noch weitere Voraussetzungen für eine Videoaufnahme beachtet werden. Jeder Mensch besitzt ein Persönlichkeitsrecht. Darunter fällt das Recht am eigenen Bild. Werden Fotos oder Videoaufnahmen ohne die Erlaubnis der betroffenen Person gemacht und veröffentlicht, wird das Persönlichkeitsrecht verletzt. Alle Personen, die also in einem Video auftauchen, müssen mit der Aufnahme beziehungsweise mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine schriftliche Einverständniserklärung der Personen eingeholt werden. Aber nicht nur das Recht am eigenen Bild muss beachtet werden, auch das Urheberrecht darf nicht verletzt werden. Sind auf den Filmaufnahmen zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder oder Texte abgebildet oder ist Musik zu hören, kann die Nutzung des Materials verboten werden.
Bevor Filmaufnahmen gemacht werden, ist es empfehlenswert, den Drehort vorher zu besichtigen. Zudem sollte der rechtliche Rahmen geklärt sein und eine Drehgenehmigung eingeholt werden. Dadurch wird die Arbeit erheblich erleichtert.
Erstellt am 06.11.2018