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Freundschaften entstehen heutzutage nicht mehr nur offline, sondern auch online. Gerade junge Menschen sind in verschiedenen Chat-Portalen oder in sozialen Netzwerken unterwegs, um mit Gleichaltrigen zu kommunizieren und neue Freundschaften zu schließen. Allerdings ist vor allem bei Fremden nicht immer klar, wer sich hinter den Profilen verbirgt. Kriminelle und Menschen mit pädophilen Neigungen können diese Anonymität ausnutzen und Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchen. Sobald Erwachsene, mit dem Ziel der sexuellen Belästigung, Minderjährige anschreiben, spricht man von Cyber-Grooming.

Was ist Cyber-Grooming?

Der Begriff „Cyber-Grooming“ wird im deutschen mit „Internet-Anbahnung“ übersetzt. Damit ist das gezielte Ansprechen von meist minderjährigen Personen gemeint. Dabei versuchen die Täter*innen durch Komplimente und Schmeicheleien das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen zu gewinnen, um sie dann zu sexuellen Handlungen zu überreden.

Cyber-Grooming wird deshalb auch als eine Form der sexuellen Belästigung im Internet angesehen. Seit dem 1. April 2004 ist Cyber-Grooming in Deutschland bei unter 14-jährigen verboten. Wer Minderjährige über das Internet zu sexuellen Handlungen zwingt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.

Alles beginnt meist harmlos

Über Social Media Angebote, wie Facebook oder Instagram, aber auch über Chaträume oder Foren versuchen die Täter*innen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen herzustellen. Sie geben sich meist als gleichaltrig aus und täuschen Gemeinsamkeiten vor. Über die Profile ihrer Opfer gewinnen sie Informationen über Hobbys, den Lieblingssportverein oder die Lieblingsserie. Über die vermeintlich gemeinsamen Interessen wird eine Nähe hergestellt und das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen gewonnen. Die Täter*innen sprechen häufig schon beim ersten Kontakt über Liebe und Sex und fragen nach sexuellen Erfahrungen, Vorlieben oder Fantasien.

Zu Beginn scheint alles sehr harmlos zu sein, doch mit der Zeit fordern die Täter*innen ihre Opfer auf, pornographische Fotos oder Videos an sie zu schicken. Da junge Menschen mit ihrer Selbstdarstellung und -wahrnehmung gerne experimentieren, verschicken sie im Vertrauen freizügige Fotos, um entsprechendes Feedback zu erhalten. Sobald die Täter*innen die ersten Fotos erhalten haben, drohen und erpressen sie ihre Opfer und verlangen weitere Fotos. Einige Täter*innen nutzen die Fotos auch, um die Kinder und Jugendlichen zu einem Treffen zu zwingen.

Tipps und Hinweise

Eltern und pädagogische Fachkräfte sollten mit ihren Kindern bzw. mit ihren Schüler*innen über die Risiken, die beim Preisgeben von persönlichen Daten und Fotos entstehen, sprechen und auf die Gefahren von Online-Freundschaften hinweisen. Es ist wichtig, dass persönliche Daten und Fotos nicht leichtfertig herausgegeben werden.

Gerade wenn Kinder anfangen im Internet zu surfen und neue Apps ausprobieren, ist es sinnvoll die Angebote gemeinsam mit den Kindern zu erkunden. Wenn Eltern oder pädagogische Fachkräfte wissen, welche Angebote die Kinder nutzen, können sie Sicherheitseinstellungen vornehmen und entsprechende Funktionen unterbinden. So können zum Beispiel Informationen nur für Freunde öffentlich gemacht werden.

Sollte es bereits zu Belästigungen gekommen sein, ist es wichtig mit den Kindern zu sprechen, um das weitere Vorgehen zu planen. Zunächst sollten die Verstöße den Webseitenbetreiber*innen gemeldet und die Beweise gesichert werden. Wenn ein schwerer Fall des Cyber-Groomings vorliegt, sollte eine Anzeige erstattet und entsprechende Beratungsstellen aufgesucht werden.

Erstellt am 14.03.2019