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Musik, Bilder oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach so verwendet oder verbreitet werden. Deshalb bietet die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC) vorgefertigte Lizenzverträge an. Diese sind sehr einfach formuliert und bieten, im Gegensatz zum Urheberrecht, in der Regel mehr Freiheiten bei der Verwendung von Inhalten aus dem Internet.

Mit den freien Lizenzen soll die Möglichkeit geschaffen werden, Inhalte für andere leichter zugänglich zu machen. Sie sollen also den Urheber*innen und Benutzer*innen als Hilfestellung dienen, um rechtlich geschützte Inhalte anzubieten und richtig zu verwenden. Durch die CC-Kennzeichnung können die „freien Inhalte“ dann unter bestimmten Bedingungen kostenlos genutzt werden.

Die vier Lizenzbedingungen und ihre Bedeutung

In den Lizenzverträgen gibt es vier verschiedene Bedingungen, die angegeben werden können. Dazu gehört die Namensnennung (BY), keine Bearbeitung (ND), nicht kommerziell (NC) und die Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA).

Bei jeder Lizenz ist die „Namensnennung (by)“ eine Pflichtangabe. Dies bedeutet, dass der Name des Urhebers, der Titel des Werkes, die URL zu dem Werk oder dem Autor und ein Link zur Lizenz angeben werden muss.

Die Bedingung „Keine Bearbeitung (no derivatives)“ bedeutet, dass Nutzer*innen Inhalte nicht für Fotomontagen verwenden dürfen. Auch das Zuschneiden oder der Einsatz von Filtern ist untersagt. Das Verkleinern von Bildern ist allerdings zulässig, da dies keine Bearbeitung ist.

„Nicht Kommerziell (non-commercial)“ heißt, dass mit diesen Werken kein Geld verdient werden darf. Laut des Lizenzvertrages, darf das Werk „nur für Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind“, benutzt werden.

Die Bedingung „Weitergabe unter gleichen Bedingungen (share alike)“ kann nur angegeben werden, wenn das Bearbeiten erlaubt ist. Sie sagt aus, dass das bearbeitete Werk unter der gleichen CC-Lizenz angeboten werden muss.

Creative Commons bietet sechs Lizenz-Modelle an

Durch die Kombination der vier Bedingungen ergeben sich in der aktuellen Version CC-3.0 sechs verschiedene Lizenzverträge:

  1. CC-BY: Namensnennung
  2. CC-BY-SA: Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen
  3. CC-BY-NC: Namensnennung und nicht kommerziell
  4. CC-BY-NC-SA: Namensnennung, nicht kommerziell und Weitergabe unter gleichen Bedingungen
  5. CC-BY-ND: Namensnennung und keine Bearbeitungen
  6. CC-BY-NC-ND: Namensnennung, nicht kommerziell und keine Bearbeitungen

Worauf ist bei der Verwendung von Lizenzen zu achten?

Creative Commons bietet Lizenzen an, welche die Rechte regeln, die durch das Urheberrecht entstanden sind. Daher kann es sein, dass trotz einer CC-Lizenz andere Rechte wie zum Beispiel das Recht am eigenen Bild oder das Persönlichkeitsrecht nicht berücksichtigt sind. Deshalb ist es wichtig, vor der Verwendung von Inhalten mit einer CC-Lizenz zu prüfen, ob die Rechte von anderen Personen verletzt werden.

Entsprechende Inhalte gibt es zum Beispiel bei Wikimedia Commons, Pixabay, Flickr oder 500px.

Erstellt am 13.08.2018