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Durch das Urheberrecht sind Bilder, Texte, Musik und andere persönliche Werke geschützt. Die Urheber*innen entscheiden, was mit ihren Werken passiert und in welcher Art und Weise sie verwendet oder bearbeitet werden dürfen. Werden lizenzpflichtige Werke ohne Kennzeichnung oder die Erlaubnis der Urheber*innen von einer anderen Person verwendet, verstößt sie gegen das Urheberrecht. Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wird in erster Instanz eine Abmahnung versendet. Die Abmahnung soll darüber informieren, dass eine Pflicht oder ein Recht verletzt wurde.

Gründe für eine Abmahnung

Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung können unterschiedliche Gründe haben. Einer der häufigsten Verstöße ist, dass urheberrechtlich geschützte Werke einfach kopiert und als eigene ausgegeben werden. Auch wer unerlaubt Werke bearbeitet und verbreitet kann eine Abmahnung bekommen.
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt außerdem vor, wenn die Nennung des Urhebers fehlt oder fehlerhaft ist.

Ansprüche des Urhebers

Im Zuge einer Abmahnung können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, um weitere Verstöße zu verhindern und um eine Entschädigung zu erhalten.
Zum einen kann ein Anspruch auf Unterlassung verlangt werden. Damit soll eine Wiederholung der Urheberrechtsverletzung vermieden werden. Ein weiterer Anspruch ist der Schadensersatz. Bei einem Verstoß steht den Urheber*innen eine Entschädigung zu. Die Summe richtet sich dabei nach vergleichbaren Lizenzverträgen und kann mehrere hundert Euro betragen. Die Urheber*innen haben außerdem Anspruch auf Vernichtung beziehungsweise Beseitigung. Dies bedeutet, dass verwendete Werke von der Internetseite entfernt werden müssen.

Was sollte bei einer Abmahnung unternommen werden?

Ein Abmahnungsschreiben sollte immer ernst genommen werden. Außerdem sollte auf das Schreiben reagiert werden, auch wenn die Schuld einen selbst nicht trifft.
Der erste Schritt ist, die Vorwürfe zu überprüfen. Abmahnungen werden immer an den*die Besitzer*in des Internetanschlusses geschickt. Über die IP-Adresse kann in den meisten Fällen herausgefunden werden, von welchem Anschluss der Verstoß begangen wurde. Wenn einen selbst nicht die Schuld trifft, sollte überprüft werden, wer noch Zugang zum Computer und Internet hat.
Wichtig ist auch, die Fristen zu beachten. In den meisten Abmahnungsschreiben wird eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Abmahnsumme innerhalb einer bestimmten Frist verlangt. Da die gesetzten Fristen meist sehr knapp sind, besteht die Möglichkeit, um eine Fristverlängerung zu bitten, um sich zunächst einen juristischen Rat einzuholen. Außerdem sollten die urheberrechtsverletzenden Inhalte umgehend gelöscht werden.

Die Verwendung von fremden Werken sollte gut überlegt sein

Wer fremde Werke für seine Webseite oder für andere Internetauftritte verwenden möchte, sollte sich vorher sehr gut informieren, damit es zu keiner unerwarteten Abmahnung kommt. Es ist deshalb wichtig, vor einer Verwendung oder Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken sogenannte Nutzungsrechte zu erwerben und die Urheber*innen um Erlaubnis zu fragen. Durch die Einräumung der Nutzungsrechte erlauben die Urheber*innen die Verwendung der Werke.
Die Organisation Creative Commons bietet vorgefertigte Lizenzverträge an. So können Inhalte mit CC-Kennzeichnung unter bestimmten Bedingungen kostenlos genutzt werden.
Um Probleme von Anfang an zu vermeiden, ist es sinnvoll, Texte oder Fotos selbst zu erstellen.

Erstellt am 25.10.2018