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Egal ob TikTok, Instagram oder WhatsApp, die Betreiber*innen bekannter Social-Media-Plattformen schreiben für die Nutzung in der Regel ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Gerade WhatsApp wird von Kindern jedoch vielfach schon vor Erreichen dieser Altersgrenze mit dem Einverständnis der Eltern genutzt. Oftmals basiert diese Erlaubnis auf dem Glauben, dass es sich lediglich um eine Messenger-App handelt, die der Kontaktpflege mit Freund*innen dient und für eine bessere Erreichbarkeit der Eltern sorgt. Tatsächlich bietet WhatsApp aber weitaus mehr als nur die reine Chatfunktion und ist als Social-Media-Plattform zu verstehen. Die Einführung der sogenannten WhatsApp-Channels im Oktober 2023 hat diesen Plattformcharakter zusätzlich verstärkt.

WhatsApp-Channels: Ein kurzer Überblick

WhatsApp-Channels, sind als Mittel der One-to-many Kommunikation gedacht und erlauben es Unternehmen, Medien und Personen in eigenen Kanälen Videos, Fotos und Texte öffentlich zu teilen. So nutzen beispielsweise die Tagesschau, Marken wie Adidas oder auch prominente Personen wie Shakira die Funktion. Die Kanäle fungieren dabei ähnlich wie Newsletter oder Blogs und sind per se öffentlich. Das bedeutet, dass alle WhatsApp-Nutzenden die Kanäle finden und diese abonnieren sowie die geteilten Inhalte einsehen können. Die Profilinformationen der Betreiber*innen wie Telefonnummer, Name oder Profilbild werden jedoch stets verborgen. Inhalte teilen können lediglich die Kanalinhaber*innen. Die Abonnent*innen können hingegen keine Nachrichten verfassen, sondern nur mit Emojis auf den Content reagieren. Zu finden sind WhatsApp-Channels in der App unter dem Reiter „Aktuelles“. Zunächst wird Nutzer*innen hier eine kleine Auswahl beliebter Kanäle angezeigt. Unter „Mehr entdecken“ können dann aber auch Channels in verschiedenen Kategorien wie „Unterhaltung“, „Sport“ oder „Personen“ gesucht werden. Einen solchen Kanal kann jede*r erstellen – auch Kinder, die sich auf WhatsApp bewegen.

Hohe Reichweiten auf WhatsApp Kanälen

Ein eigener WhatsApp-Channel lässt sich ohne Altersüberprüfung eröffnen. So betreiben auch Kinder – teils schon deutlich vor dem Erreichen des für die Nutzung von WhatsApp vorgeschriebenen Mindestalters von 13 Jahren – eigene Kanäle. Dort posten sie Inhalte zu Schule, Hobbies und Co., meist mit der Absicht Freund*innen auf dem Laufenden zu halten. Einige erreichen mit ihren Kanälen jedoch teils zehntausende Follower*innen. Die Kinder, oftmals junge Mädchen, treten dann ähnlich wie Influencer*innen auf und lassen ihre Follower*innen an ihrem Alltag teilhaben. Als Nachricht an die Community oder in Form von Bildern bzw. Videos schicken sie regelmäßige „Updates“ in den eigenen Kanal. Nicht selten geben sie dabei auch private Informationen, wie etwa ihr Alter oder ihren Wohnort, preis, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind oder sind auf Fotos mit ihrem Gesicht zu sehen. Da ihre Abonnent*innen lediglich mit Emojis auf den veröffentlichten Content reagieren können, teilen viele der jungen Kanalbetreiber*innen zudem ihre Profile auf Drittplattformen, um ihren Follower*innen eine Kontaktaufnahme mit ihnen zu ermöglichen.

Herausforderungen

Kinder, die einen solchen WhatsApp-Kanal öffentlich betreiben, setzen sich verschiedenen Gefahren aus. Zum einen könnten Cybergroomer*innen, so auf die Kinder aufmerksam werden, Informationen über sie sammeln und sie schließlich über die angegebenen Profile auf Drittplattformen kontaktieren. Zum anderen können in den Kanälen veröffentlichte Medien wie Bilder und Videos uneingeschränkt auf den Geräten der Abonnent*innen gespeichert werden. Die Inhalte könnten im Anschluss zweckentfremdet, sexualisiert und weiterverbreitet werden. Des Weiteren besteht das Risiko Opfer von Online-Mobbing zu werden. Schon die Reaktionen über Emojis können verletzend sein, da der Gebrauch negativ besetzter oder anzüglicher Emojis nicht eingeschränkt ist. Außerdem können Täter*innen die Kinder über besagte Drittplattformen belästigen und geteilte Inhalte gegen sie verwenden.

Gerade jüngere Kinder, welche das Mindestalter von 13 Jahren noch nicht erreicht haben, sollten vor der unkontrollierten Sichtbarkeit durch öffentliche WhatsApp-Channels sowie den dadurch entstehenden Kontaktrisiken geschützt werden. Zudem können das Betreiben eines solchen Kanals und die damit einhergehende Erwartungshaltung der Follower*innen ständig neue Inhalte zu erhalten die Kinder unter Druck setzen.

Tipps und Hinweise

Eltern sollten sich zunächst selbst mit WhatsApp-Channels und anderen Funktionen der App vertraut machen. Weiterhin ist es wichtig sich mit den Kindern über deren Nutzung auszutauschen, um ein Gespür dafür zu entwickeln, wie WhatsApp verwendet wird. Hierbei ist es wichtig über die verschiedenen Angebote, aber auch zu Inhalten, welche die Kinder auf der Plattform sehen, ins Gespräch zu kommen. Gerade bei jüngeren Kindern bzw. Teenagern, die ihre ersten Schritte auf WhatsApp machen, sind klare Regeln für die Nutzung wichtig und hilfreich. Sowohl für Eltern als auch für pädagogische Fachkräfte gilt es außerdem die jungen Nutzer*innen darüber aufzuklären, was als eine private Information zu verstehen ist, die nicht öffentlich (etwa in einem WhatsApp-Kanal) geteilt werden sollte. Zudem sollten Kinder im Umgang mit verstörenden Inhalten oder Nachrichten geschult werden und sich stets sicher fühlen auf vertraute Erwachsene zuzugehen, um darüber zu sprechen.