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Für Kinder und Jugendliche ist es heutzutage keine Seltenheit mehr, aktuelle Filme, Serien oder Musikalben auf illegalen Streaming-Seiten anzuschauen und anzuhören. Streaming-Plattformen wie Movie4k oder kinox.to gehören zu den 100 meistbesuchten Webseiten im deutschsprachigen Raum. Durch den kostenlosen und einfachen Zugang fühlen sich Kinder und Jugendliche von solchen Webseiten besonders angesprochen. Aufgrund des besonders leichten Zugriffs auf die illegalen Inhalte, ist vielen Nutzenden nicht bewusst, dass solche Handlungen rechtlich verboten sind. Denn nicht alle im Internet verfügbaren Seiten sind erlaubt.

Was passiert beim illegalen Streaming?

Im Gegensatz zum Streamen auf Video on Demand-Plattformen wie Netflix oder Amazon Video, werden die Filme nicht direkt im Browser abgespielt. Beim sogenannten Filesharing, das sehr häufig bei illegalen Streaming-Seiten vorkommt, wird man sozusagen vom Nutzenden zum Anbietenden. Das heißt, beim Download dieser rechtswidrigen Inhalte, besitzt man den Film nicht nur sondern stellt ihn gleichzeitig auch wieder anderen zur Verfügung. Und genau dieser Download urheberrechtlich geschützter Inhalte ist nicht erlaubt.

Unsicherheit beim Streamen: Mache ich mich strafbar?

Das Thema Streaming ruft bei vielen eine gewisse Unsicherheit hervor. Oftmals ist es nicht ersichtlich, ob man sich noch im legalen oder schon im illegalen Bereich befindet. Das reine ansehen von Videos ist erst mal nicht strafbar und fällt unter den Begriff des Werksgenusses. Ähnlich wie bei Büchern oder bei Musik, ist es jedem erlaubt diese bei legalem Erwerb frei zu konsumieren. Es ist somit beispielsweise erlaubt, sich die Inhalte der TV-Mediatheken kostenfrei anzusehen, ohne Sorge zu haben sich strafbar zu machen. Diese Inhalte wurden nämlich rechtens und mit Beachtung des Urheberrechts in der Mediathek hochgeladen.
Anders ist dies bei illegalen Streaming Angeboten. Diese haben keine Nutzungsrechte erworben und stellen die Inhalte der Produzent*innen ohne deren Einwilligung zur Verfügung. Sieht man sich nun diese Videos an, werden auf dem benutzten Endgerät temporäre Kopien davon gespeichert. Und genau hier befindet man sich in einem Graubereich des illegalen Streaming. Viele juristische Urteile haben ergeben, dass das kurzeitige Speichern im Arbeitsspeicher des Geräts einer Sonderregelung des Urheberrechts entspricht und man sich somit beim bloßen Anschauen der Inhalte nicht strafbar macht. Doch verlassen sollte man sich auf diese Tendenz der richterlichen Entscheidungen nicht. Es gibt dafür kein klar definiertes Gesetz und jeder individuelle Fall bringt andere juristische Entscheidungen mit sich. Neben den Urheberrechtsverletzungen ist man aber auch mit anderen Risiken konfrontiert. Sei es beispielsweise eine Abofalle oder Schadsoftware, die man sich bei der Benutzung solcher illegalen Seiten einfangen kann.

Erstellt am 01.02.2018