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Oft beginnt es mit einem harmlosen Chat über Messengerdienste. Dieser kann sich schnell zu einem Flirt entwickeln, mit welchem erotische Nachrichten und teilweise auch der Austausch von erotischen Bildern einhergehen. In diesem Fall wird oftmals von Sexting gesprochen. webhelm hat sich das Phänomen des Sextings einmal genauer angeschaut und vor allem hinsichtlich möglicher Herausforderungen beleuchtet.

Was ist Sexting?

Unter dem Begriff Sexting verbirgt sich ein Phänomen, welches bei Erwachsenen und Jugendlichen weit verbreitet ist. Der Begriff setzt sich aus „Sex“ und „texting“ zusammen und bezeichnet das Versenden von selbst produzierten erotischen oder pornografischen Bildern über das Smartphone. Es gibt unterschiedliche Gründe, warum das für Jugendliche reizvoll sein kann. Die Einen sind auf der Suche nach Bestätigung, andere wollen ihre*n Partner*in mit aufregenden Bildern überraschen oder ihr Vertrauen beweisen. Für Jugendliche spielt das Aufbauen und Ausprobieren von Paarbeziehungen eine große Rolle. Und weil das gegenseitige Vertrauen hier besonders wichtig ist, lässt sich auch gut nachvollziehen, warum auch freizügige Bilder und Videos an die Partner*innen verschickt werden.

Herausforderungen

Das Versenden von intimen Inhalten mag aufregend sein, birgt aber viele Gefahrenquellen. Auch wenn dem oder der Empfänger*in der Bilder vertraut wird, kann diese Person die Fotos an andere weiterschicken. Das für eine bestimmte Person gedachte Bild kann sich so unkontrolliert weiter verbreiten. Das kann auch bei vermeintlich sicheren Messengern wie Snapchat passieren. Zwar kann ein*e Empfänger*in die dort verschickten oder geposteten Bilder nur für kurze Zeit sehen, mithilfe eines Screenshots können die Bilder dennoch gespeichert und weiter verschickt werden. Mit ein wenig Know-How lassen sich die von Snapchat angeblich gelöschten Inhalte außerdem schnell wieder herstellen.

Neben schwerwiegenden Problemen wie Cybermobbing oder Erpressung, kann Sexting auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zwar ist es nicht verboten, erotische Fotos zu knipsen, deren Weiterverbreitung ist ohne das Einverständnis der Urhebers oder der Urheberin hingegen strafbar. Ist die Person auf dem Foto minderjährig, gelten zudem verschärfte Gesetze. Pornografische Aufnahmen von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren sind beispielsweise nur dann zulässig, wenn sie im Besitz der Person sind, die auf dem Foto zu sehen ist. Das Weiterverschicken dieser Inhalte steht unter Strafe.

Tipps und Hinweise

Im Umgang mit angehenden Teenagern und Jugendlichen ist ein sensibles Vorgehen bezüglich der delikaten Thematik besonders wichtig. Dabei ist es nicht nur hilfreich, auf die möglichen Gefahren, rechtliche Konsequenzen und Hilfestellungen hinzuweisen. Vor allem sollte Jugendlichen vermittelt werden, sich bezüglich sexueller Erfahrungen online und offline zu nichts drängen zu lassen und auf das eigene Empfinden zu vertrauen. Außerdem ist es wichtig, betroffenen Jugendlichen als vertrauensvolle und hilfreiche Anlaufstelle zu dienen.

Erstellt am 24.01.2019