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Von Overblocking wird gesprochen, wenn Inhalte im Netz für Nutzende verborgen werden, obwohl sie gegen keine Regeln verstoßen. Grund dafür ist meist eine Filtersoftware, die von Algorithmen gesteuert wird und bestimmte Inhalte als vermeintlich bedenklich einstuft. 

Was ist Overblocking? 

Es gibt technische Möglichkeiten, Inhalte im Netz zu blockieren, wenn diese z.B. gegen die Regeln einer Plattform verstoßen oder von einer Filtersoftware als bedenklich, beispielsweise im Hinblick auf den Jugendschutz, eingestuft werden. Wenn technische Hilfsmittel zum Filtern der Inhalte verwendet werden, kann es passieren, dass auch Inhalte blockiert werden, die unbedenklich sind und gegen keine Regeln verstoßen. In diesem Fall findet Overblocking statt. 

JusProg als aktuelles Beispiel 

Dieses Vorgehen ist aktuell unter anderem bei der Jugendschutzsoftware JusProg zu beobachten. Jusprog soll Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Inhalten im Netz schützen. Die Software kann kostenlos auf Geräten installiert werden und es können Profile für Nutzer*innen verschiedener Altersklassen angelegt werden. Wie eine aktuelle Recherche zeigt, werden aber weit mehr Inhalte für junge Nutzer*innen gefiltert, als es im Sinne des Jugendschutzes notwendig ist. Neben pornografischen oder gewaltvollen Inhalten blockiert JusProg auch Webseiten, die jungen Menschen Aufklärung und Beratung bei Fragen rund um ihre Sexualität bieten. So wird es Jugendlichen erschwert, sich selbstständig über Fragen zu informieren, die sie im Zuge des Heranwachsens beschäftigen. 

Wie kommt es zu Overblocking? 

Die Ursache für Overblocking ist häufig technischer Natur. So werden beispielsweise Inhalte, welche bestimmte Begriffe enthalten, von Algorithmen gefiltert und blockiert. In welchem inhaltlichen Zusammenhang entsprechende Begrifflichkeiten genutzt werden, wird dabei nicht berücksichtigt. Somit werden oft auch Inhalte gefiltert, die wichtige Informationen, Einordnung und Aufklärung bieten. Das betrifft nicht nur die Jugendschutzsoftware JusProg, sondern ist auch bei anderen Plattformen und Anbietenden zu beobachten. So zeigen Recherchen, dass auch Inhalte auf Social Media häufig automatisch verborgen werden, sobald sie bestimmte Begriffe enthalten – selbst wenn kein Regelverstoß vorliegt.  

Was können Erwachsene tun?

Da es sich bei Overblocking um einen technischen Vorgang handelt, haben pädagogische Fachkräfte und Erziehungsberechtigte wenig bis keinen Einfluss darauf. Bei der Nutzung von JusProg haben Erwachsene aber die Möglichkeit, Webseiten für ihre Kinder händisch freizuschalten. Insofern empfiehlt es sich, bestimmte Angebote, die Aufklärung bieten, für junge Nutzende im Vorfeld freizugeben, sodass diese sich darüber informieren können. So haben (angehende) Teenager*innen die Möglichkeit, sich über für sie wichtige, aber womöglich schambehaftete Themen zu informieren, ohne ihre Eltern dazu um Rat fragen zu müssen.  

Erstellt am 23.01.2024